Wasser ist in vielen Regionen der Welt unbezahlbar und erfüllt nicht immer die hohen Ansprüche, die an ein Lebensmittel gestellt werden. Wir haben das Glück in einer Region zu leben, in der gesundes Wasser vorhanden ist. Trotzdem gibt es unser Trinkwasser nicht kostenlos: Die Stadtwerke Haslach investieren in ein modernes Leitungsnetz, lassen das Trinkwasser regelmäßig untersuchen und seine Qualität bestimmen, und sie sorgen dafür, dass ihre Kunden sich zu jeder Tages- und Nachtzeit auf eine funktionierende Trinkwasserversorgung verlassen dürfen.
Für die vom Kunden für seine Anlage zum Allgemeinen Tarif bezogene Wassermenge vergütet der Kunde den Stadtwerken Haslach ein Wasserentgelt, das sich aus nachfolgenden Komponenten zusammensetzt:
dem Mengenpreis für die vom Kunden bezogene Wassermenge,
dem Grundpreis für das Bereitstellen der Wasserversorgung, der Messung (nach Art und Umfang der erforderlichen Wasserzählung), Ablesung, Abrechnung und Inkasso, nur bei Reserve-, Zusatz- und Löschwasseranschlüssen.
Die für die Berechnung des Wasserentgeltes geltenden Tarifpreise werden nachstehend genannt.
Das Wasserentgelt nach den Allgemeinen Tarifen enthält Konzessionsabgaben, die an die Stadt Haslach abgeführt werden, und 0,081 €/m³ "Wasserpfennig", der an das Land Baden- Württemberg abgeführt wird.
Zusätzlich wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe (zurzeit 7 %) auf das gesamte Wasserentgelt in Rechnung gestellt (Bruttopreis).
1. Verbrauchsgebühr |
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Netto/m³ |
Brutto/m³ |
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Die Verbrauchsgebühr beträgt |
2,20 € |
2,35 € |
................................
2. Grundpreis |
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Größe |
Netto/Monat |
Brutto/Monat |
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QN 2,5 |
2,5 m3 |
3,00 € |
3,21 € |
QN 6 |
6 m3 |
6,60 € |
7,06 € |
QN 10 |
QN 20 QN 25 QN 40 |
10,70 € |
11,45 € |