Netzanschluss

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss Strom und dessen Nutzung

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) wurde am 7. November 2006 im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 50, S. 2477 veröffentlicht und trat zum 8. November 2006 in Kraft. Die NAV löste die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) vom 21. Juni 1979 ab.

Die NAV regelt die Allgemeinen Bedingungen für Netzanschlussverträge in der Niederspannung, die nach dem 12. Juli 2005 mit den Stadtwerken Haslach neu abgeschlossen wurden und auch für alle Anschlussnutzungsverhältnisse in der Niederspannung. Für die in der Niederspannung bis zum 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge gilt die NAV anstelle der AVBEltV als Allgemeine Bedingungen mit Wirkung ab dem 1. Mai 2007.

Die NAV finden Sie nachstehend:

 

Sie können die NAV kostenlos per Mail bei ntzstdtwrk-hslchd oder unter der Rufnummer 07832/706-258 telefonisch anfordern.

Netzanschlussverträge

Bei gewünschten Vertragsabschlüssen können entsprechend vorausgefüllte Verträge unter ntzstdtwrk-hslchd angefordert werden.

 

Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss

Die Stadtwerke Haslach sind als Betreiber eines Elektrizitätsversorgungsnetzes nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an das Netz der Stadtwerke Haslach technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen.

Um die technische Sicherheit des Elektrizitätsversorgungsnetzes zu wahren, sind Anschlüsse an das Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Haslach nur unter Einhaltung von technischen Mindestanforderungen zulässig.
Diese technischen Mindestanforderungen richten sich insbesondere nach folgenden Normen und Regelwerken:

 

Gesondert und bilateral im Netzanschlussvertrag vereinbarte Anforderungen an den Netzanschluss, die kundenspezifisch erfolgen können, finden zudem Berücksichtigung.

Der Anschlussnehmer verpflichtet sich, die vorliegenden Mindestanforderungen für den Netzanschluss einzuhalten. Er gewährleistet, dass auch diejenigen, die den Netzanschluss nutzen, dieser Verpflichtung nachkommen.

Die Stadtwerke Haslach behalten sich vor, die Einhaltung der Netzanschluss- und Netznutzungsregeln zu überprüfen. Der Anschlussnehmer ermöglicht den Mitarbeitern der Stadtwerken den Zugang zu seinen Anlagen. Bei der Überprüfung der Anlage wirkt der Anschlussnehmer im erforderlichen Umfang mit. Die Netzanschluss- und Netznutzungsregeln gelten sowohl für Anschlussnehmer, die ihre technischen Anlagen erstmals an das Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Haslach anschließen, als auch für diejenigen, die ihre bereits angeschlossenen Anlagen ändern. Unter der Änderung einer Anlage werden sämtliche technische Änderungen verstanden, wie z.B. Umbau, Erweiterung, Rück- oder Abbau, die Änderung des elektrischen Klemmenverhaltens sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität, des Schutzkonzeptes oder der Sternpunktbehandlung. Die Stadtwerke Haslach sind zu einer Anpassung oder Aktualisierung dieser Information berechtigt.

Ansprechpartner

Boris Schmid
Netzservice
Alte Hausacher Straße 1
77716 Haslach im Kinzigtal
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