Netzentgelte
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Preis für Jahresmehr-/Jahresmindermengen bei Lastprofilen, § 13 (3) StromNZV

Engpassmanagement

Gemäß § 19 StromNZV sind Elektrizitätsverteilnetzbetreiber zum Engpassmanagement verpflichtet. Im Netzgebiet der Stadtwerke Haslach bestehen keine Engpässe die eine Bewirtschaftung der verfügbaren Leitungskapazitäten erforderlich machen. Das Stromnetz ist für die anfallenden Leistungskapazitäten ausreichend dimensioniert.

Ansprechpartner

Ralf Rösch
Technischer Werkleiter
Bereich Strom
Alte Hausacher Straße 1
77716 Haslach im Kinzigtal
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