Willkommen bei den Stadtwerken Haslach, Ihrem Partner für eine grüne und nachhaltige Zukunft.
Sie melden uns einen Einzug/Auszug innerhalb unseres Netzgebietes. Unabhängig wer Ihr Lieferant ist, können Sie uns den/die Zählerstände des Stromanschlusses und ggf. vom Wasserzähler mitteilen.
Wenn sich Ihre Bankverbindung ändert, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Erklärung.
Füllen Sie dazu bitte folgendes Formular aus:
Eine Mitteilung der neuen Bankverbindung ohne eigenhändige Unterschrift können wir aus Datenschutzgründen nicht berücksichtigen.
Ihre neue Bankverbindung können Sie uns postalisch senden an:
Stadtwerke Haslach
KUNDENCENTER
Alte Hausacher Straße 1
77716 Haslach im Kinzigtal
oder per E-Mail:
kundenservice@stadtwerke-haslach.de
In einer Zeit, in der der Schutz unserer Umwelt und der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen immer wichtiger wird,
möchten wir gemeinsam mit Ihnen einen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit gehen. Wir laden Sie herzlich ein, auf den elektronischen Rechnungsversand umzusteigen. Sie erhalten Ihre Rechnung umgehend und können diese bequem digital archivieren. Sie können den Rechnungsversand jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen!
Sie wünschen eine Änderung oder Beibehaltung des Abschlags:
Die aktuell berechneten Abschläge werden automatisiert an Ihrem Verbrauchsverhalten angepasst. Dies hat den Vorteil, dass es für Sie zu keinen hohen Nachzahlungen kommt.
Gleichzeitig ist es uns ein Anliegen, Überzahlungen und somit hohen Guthabenerstattungen entgegen zu wirken. Deshalb können wir nicht jeden Anpassungswunsch umsetzen und bitten schon jetzt um Ihr Verständnis.
Gerne kommen wir Ihrem Wunsch einer Abschlagsanpassung nach, wenn Sie uns den voraussichtlichen Mehr- oder Minderverbrauch plausibel erklären können. Dies kann eine Veränderung der Personenanzahl im Haushalt, die Anschaffung von zusätzlichen Elektrogeräten, den Bau eines Pools o. ä. sein. Sprechen Sie die Stadtwerke einfach an.
Auch einmalige Ereignisse, wie stromintensive Umbaumaßnahmen oder Trocknungsarbeiten nach einem Wasserschaden, ziehen im Folgejahr automatisch eine Abschlagserhöhung nach sich. Wenn Sie uns diesen außerordentlichen Mehrverbrauch anmelden, können wir von einer Abschlagsanpassung absehen.
Sollten wir keine weitere Nachricht von Ihnen erhalten, gilt der Abschlag, welcher auf der letzten Rechnung ausgewiesen ist. Gerne können Sie uns der Einfachheit halber auch anrufen.
Hier können Sie Ihren bestehenden Vertrag kündigen. Bei einem Auszug ist keine Kündigung erforderlich.
Mit der Auszugsmeldung rechnet Ihr Energieversorger den Vertrag ab.
Sie möchten eine Störung melden? Dann schreiben Sie uns gerne oder rufen uns an!
Telefon: 07832/ 2621